Fachanwalt Medizinrecht Mainz

Fachanwalt Medizinrecht Mainz

– Dr. jur. Dr. med. Roth

Langjährige Erfahrung als Orthopäde und Unfallchirurg in Akutkliniken, als niedergelassener Arzt mit Belegbetten und ausgedehnte Tätigkeiten in ambulanten Operationszentren, sowie viele Jahre in leitender Stellung als Chefarzt ergänzt mit der langjährigen Tätigkeit als Controller in einem Klinikskonzern helfen bei der Lösung von rechtlichen Problemen. Ihr professioneller Fachanwalt für Medizinrecht – Mainz. Wir vertreten Sie – auch deutschlandweit!

patientenrecht - fachanwalt medizinrecht mainz

Das Medizinrecht im Allgemeinen

Die Definition des Medizinrechts

Das Medizinrecht ist eine komplexe und breit gefächerte Rechtsmaterie des Gesundheitswesens, welche sich insbesondere mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient (Patientenrecht) sowie von Ärzten untereinander (Berufsrecht) befasst.

Hierbei geht es im Wesentlichen um Fragen und Problematiken der Haftungen von Ärzten (Arzthaftung) im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit, d.h., ob beispielsweise ein Behandlungsfehler vorliegt. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatzansprüche; Berufshaftpflichtansprüche), die der behandelnde Arzt unerwartet ausgesetzt ist, sondern der betroffene Mediziner sieht sich vielfach auch einer strafrechtlichen Haftung durch ein durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Gang gebrachtes Strafverfahren gegenüber.

Des Weiteren werden berufsrechtliche Regelungen tangiert, etwa ein durch die Ärztekammer eingeleitetes Verfahren auf Entziehung der Approbation oder Rückzahlungsaufforderungen durch die betreffende Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Das Medizinrecht betrifft somit sämtliche rechtlichen Belange, die sich mit dem hohen Gut der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und Integrität auseinandersetzen.

Sie sind also der Auffassung, Opfer einer körperlichen Misshandlung, d.h., einer üblen, unangemessenen Behandlung, die entweder Ihr körperliches Wohlbefinden oder Ihre körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt hat oder einer Gesundheitsgefährdung, d.h., einer Gesundheitsschädigung, welche das Hervorrufen oder Steigern eines (vorübergehenden) pathologischen Zustandes betrifft, geworden zu sein, ist die schnelle Kontaktaufnahme zu einem Fachanwalt für Medizinrecht ratsam.

Der Rechts- und Fachanwalt kann dann Ihren Fall prüfen und außergerichtlich oder gerichtlich Ihre Ansprüche, etwa Schmerzensgeld, geltend machen.

Seit dem Jahr 2004 existiert der Fachanwaltstitel im Medizinrecht. Das Medizinrecht hat damit als Spezialisierung einen hohen Stellenwert innerhalb der Fachgebiete der Rechtsanwälte und Fachanwaltschaft.

Der Umfang des Medizinrechts

Wen betrifft das Medizinrecht?

Das Medizinrecht betrifft in erster Linie das Recht der Patienten (Patientenrecht).

Darüber hinaus geht es um die Rechte und Pflichten der niedergelassenen (Vertrags-) Ärzte und der Zahnärzte – das Vertragsarztrecht bzw. das Vertragszahnarztrecht.

Das Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht – auch als Kassenarztrecht bezeichnet – ist im Gesetz der gesetzlichen Krankenversicherung normiert und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vertragsärzten und den Krankenkassen.

Gegenüber den Krankenkassen hat jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung einen durchsetzbaren Anspruch auf medizinische und ärztliche Versorgung.

Diese Versorgung wird dadurch garantiert, dass die Krankenkassen wiederum mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Verträge schließen, wonach die Mitglieder – die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte – die ärztliche Versorgung gewährleisten.

Der Vertragsarzt benötigt daher beim Zulassungsausschuss, der in der Regel bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt ist, eine Zulassung als Vertragsarzt. Hierzu bedarf es verschiedener Voraussetzungen, unter anderem einen sog. „Facharzt“ und weitere Bedingungen. Dann kann er auch sog. „Kassenpatienten“ behandeln.

Für Vertragsärzte enthält das Vertragsarztrecht über das für alle Ärzte geltende Berufsrecht hinausgehende Regelungen zum Umgang mit Patienten, Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

Durch etliche gesetzliche Veränderungen kann der Arzt heute neue moderne Kooperationsverfahren eingehen. Der Vertragsarzt kann sich beispielsweise auch einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft anschließen.

Mit der Zulassung sind daher sehr viele Rechte und Pflichten verbunden, die verletzt werden können ohne dass es der Vertragsarzt bzw. Vertragszahnarzt bemerkt.

Besondere Vergütungsmodelle wie das RLV oder QZV sind Bestandteil des Vertragsarztrechtes.

Aufgrund der langjährigen persönlichen Beziehung bestehen gute Kontakte nach England, Irland, USA und Australien.

Welche Gebiete umfasst das Medizinrecht?

Die Gebiete des Medizinrechts sind umfassender Natur.

Es enthält etwa sämtliche öffentlich-rechtliche Bestimmungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und der des Meldewesens.

Daneben erstreckt sich das Rechtsgebiet auf das Arzthaftungsrecht bzw. Arzthaftpflichtrecht sowie auf das Recht der Honorare bei Privatpatienten im Rahmen  der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Vielfach spielen auch Regelungen aus dem Sozialversicherungsrecht, hier insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) oder dem Gesundheitsrecht eine Rolle.

Dabei  geht es häufig um praktisch relevante Themen wie die Kassenzulassung oder die Honorierung der Behandlungsleistungen von Vertragsärzten oder Vertragszahnärzten.

Aber auch das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht werden zum Krankenhausrecht und damit Teilgebiet des Medizinrechts gezählt.

Wie bereits erwähnt betrifft das Medizinrecht auch das allgemeine Berufsrecht der Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte innerhalb ihrer ärztlichen und zahnärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern bzw. Landeszahnärztekammern.

Dabei geht es um praktisch relevante Themen  wie die Approbation, der (verbotenen) Werbung (Heilmittelwerbegesetz) durch Mediziner oder der generellen Sitzverlegung der Praxis.

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht übernimmt aber auch die rechtliche Beratung bei einem angestrebten Praxisverkauf, dem Verhandlungen und Kaufvertragsprüfungen obliegen.

Weitere wichtige Themen des Medizinrechts sind daher : Heilbehandlungs- bzw. Behandlungsfehler und Probleme im Rahmen des Arzneimittelrechts.

Der Fachanwalt für Medizinrecht

Wer darf sich Fachanwalt für Medizinrecht nennen?

Im Jahr 2004 führte die Bundesrechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Medizinrecht“ ein.

Hintergrund war die zunehmende Komplexität des Medizinrechts, das benötigte Fachwissen und das damit erhöhte Bedürfnis einer diesbezüglichen Spezialisierung.

Nicht jeder zugelassene Rechtsanwalt darf sich als Fachanwalt für Medizinrecht bezeichnen.

Hierfür bedarf es einer Verleihung des Titels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Der Fachanwaltstitel wird aber nur dann verliehen, wenn der Rechtsanwalt die Anforderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) erfüllt. Zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Medizinrecht, gehört der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert die Fachanwaltsordnung den Nachweis von 60 durch den Rechtsanwalt bearbeitete Fälle, darunter mindestens 15 rechtsförmliche und 12 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich insgesamt auf mindestens drei verschiedene der in § 14b Nr. 1-8 genannten Bereiche beziehen, wobei auf jeden einzelnen Bereich mindestens drei Fälle entfallen müssen.

Des Weiteren muss der Rechtsanwalt mehrstündige Fortbildungsveranstaltungen mit schriftlichen Leistungskontrollen absolvieren. Auch nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Prüfungen ist der Rechtsanwalt und spätere Fachanwalt für Medizinrecht gezwungen, jährlich Fortbildungen zu besuchen, da er andernfalls den Titel wieder verliert.

Zum Gebiet des Fachanwalts für Medizinrecht gehören nach § 14b FAO:

  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
    • a) zivilrechtliche Haftung,
    • b) strafrechtliche Haftung,
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
    • a) ärztliches Berufsrecht,
    • b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  • Vergütungsrecht der Heilberufe,
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  • Grundzüge des Apothekenrechts,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

In welchen konkreten Fällen wird der Fachanwalt für Medizinrecht benötigt?

Da das Medizinrecht eine sehr komplexe Rechts- und Fachmaterie mit vielfach medizinischen Begriffen ist ein auf diese Themengebiet spezialisierter Rechtsanwalt regelmäßig unerlässlich.

Beinhaltet Ihr Fall juristische und fachliche Probleme im Zusammenhang mit medizinischen Problemen, so sollten Sie nicht zögern und einen Fachanwalt für Medizinrecht für die konkrete Rechtsberatung konsultieren.

Innerhalb des Medizinrechts erfolgt daher die Vertretung:

  • Arztrecht
  • Kassenrecht
  • Patientenrecht
  • Vertragsarztrecht
  • Miet- und Gewerberecht
  • Praxiskauf und -verkauf
  • Beamtenrecht
  • Berufsrecht
  • Internetrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Europarecht
  • Pharma- und Arzneimittelrecht
  • Biotechnologie
  • Zahnarztsrecht
  • Tierarztrecht
  • Psychotherapeutenrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Krankenhausrecht
  • Kooperationen, z.B.: Versorgung
Behandlungsfehler - Fachanwalt Medizinrecht Mainz

Ihr Sachverständiger für medizinische Gutachten

Als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie erstelle ich auch medizinische Sachverständigengutachten.

Ihr Fachanwalt Medizinrecht – Wir vertreten Sie auch deutschlandweit

Als Fachanwalt für Medizinrecht vertreten wir Sie neben Mainz in zahlreichen weiteren Städten, wie Kaiserslautern, Ludwigshafen, Karlsruhe, Mannheim und im gesamten Rheinland-Pfalz sowie in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Zulassung besteht vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Selbstverständlich nutzt die Kanzlei modernste Kommunikationsmittel und passt sich stetig den Bedürfnissen der Mandanten und den heutigen Informationstechnologien an, sodass Sie durch die Kanzlei deutschlandweit vertreten werden können.